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Channel: Kommentare zu: Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Bundestrojaner deutlich
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Von: notan3xit

Und das traurige ist: Man sollte eigentlich meinen, all das sei selbstverständlich.

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Von: Jens

“aber auch zu Revisionssicherheit” Es gibt keine “Revisionssicherheit”, jedenfalls nicht so, wie sich das BWLer, Wirtschaftsinformatiker sowie Handels- und Steuerrechtler das in ihren feuchten Träumen...

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Von: Tharben

Auch Par. 23 Zollfahndungsdienstgesetz hält Schaar für nicht ausreichend. Wieso vergessen eigentlich immer alle Schäubles Finanzministerium?

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Von: Aua

Der Bericht ist insgesamt erfreulich nüchtern und weiterführend. Im Detail sehe ich jedoch Diskussionsbedarf: 1) Die Forderung nach Gewährleistung grundlegender Datensicherheit ist gegenüber den...

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Von: Aua

PS: Dass gut gemeinte Anforderungen ein zweischneidiges Schwert sind, zeigt der Bericht selbst anhand des § 20k II 1 Nr. 2 BKAG. Liest man ihn so, dass die erforderlichen Manipulationen in jedem Fall...

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Von: Jan Dark

Die Probleme, die der Bericht beweist, gehen viel tiefer. Um die Compliance von Software mit bestehenden Gesetzen festzustellen, wird es in Zukunft nicht mehr reichen, dass Softwarehersteller und...

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